Erklärung zur Barrierefreiheit für nachweisberechtigte-brandenburg.de
Stand: 19.03.2025
Die Brandenburgische Ingenieurkammer und die Brandenburgische Architektenkammer (im Folgenden Anbieter genannt) setzen sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter nachweisberechtigte-brandenburg.de veröffentlichte Website der Anbieter.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 in der aktuellen Version erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Anbieter ergreifen die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
- Innerhalb unserer Organisationen gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
- Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb der Organisationen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 in der aktuellen Version größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können bei der Benutzung einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist:
- Die Website enthält bislang noch keine Informationen in leichter Sprache und in Gebärdensprache.
- Zudem gehen wir davon aus, dass zum Vorlesen der Inhalte ein Screenreader oder eine andere geeignete Software verwendet wird. Deshalb bieten wir keine separate Funktion zum Vorlesen an.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist allen modernen Browsern kompatibel. Dazu zählen:
- Google Chrome
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox
- Opera
- Safari
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit Screenreadern kompatibel ist.
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab: HTML, CSS, Javascript, jQuery.
Bewertungsmethoden
Die Prüfung erfolgte im März 2025 durch Kohlhaas & Kohlhaas, Weimar, an Hand folgender Prüfwerkzeuge:
- W3C Markup Validation Service
- Programm Colour Contrast Analyser
- Google Chrome Lighthouse
- Browser-Erweiterung Visual ARIA
- Browser-Erweiterung WAVE Evaluation Tool
- Browser-Erweiterung HeadingsMap
Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website.
Brandenburgische Ingenieurkammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schlaatzweg 114473 Potsdam
Ansprechpartnerin Dana Eser
Telefon: | 0049 331 74318-13 |
---|---|
E-Mail: | mitgliedschaft@bbik.de |
Brandenburgische Architektenkammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kurfürstenstraße 5214467 Potsdam
Ansprechpartnerin Manuela Gräbnitz
Telefon: | 0049 331 27591-0 |
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E-Mail: | graebnitz@ak-brandenburg.de |
Wir werden Ihnen innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen keine Antwort oder eine nicht zufriedenstellende Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden.
Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.
Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt zur Durchsetzungsstelle
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes BrandenburgLandesbehindertenbeauftragte
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13, Haus S
14467 Potsdam
- E-Mail:
- durchsetzung.bit@mgs.brandenburg.de
- Telefon:
- 0331 866-5048
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
durch die Anbieter